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Datenschutzbeauftragter extern oder intern - Pflicht zum Einsatz
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Wesentliche Inhalte des Datenschutzes sind die Überprüfung und Einhaltung bestimmter technischer und organisatorischer Maßnahmen. Verantwortung dafür trägt die Geschäftsleitung, überdies besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. So etwa wenn im Unternehmen dauerhaft mehr als 10 Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, der Kernbereich der Geschäftstätigkeit auf der Verarbeitung, und Speicherung von personenbezogenen Daten basiert oder besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden. Die Empfehlung zum externen Datenschutzbeauftragten folgt unabhängig hiervon der Symbiose zwischen technischen und juristischen Know-How. jurcons bietet Ihnen Berater mit den genannten Expertisen und Erfahrungen in gemeinsamen Projekten.