Die App auf Rezept
Bei einer Digitalen Gesundheitsanwendung handelt es sich um eine Anwendung (App) für einen Computer, ein Smartphone oder ein Tablet, welche den Benutzer bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung sowie Kompensierung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen unterstützt. Nur wenn die Hauptfunktion der Anwendung einem der vorgenannten medizinischen Zwecke dient, handelt es sich um eine Digitale Gesundheitsanwendung.
Bereits im Dezember 2019 hat der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitale Gesundheitsanwendung geschaffen. Aufgrund der damit einhergegangenen Änderungen im Sozialgesetzbuch, können Ärzte und Psychotherapeuten eine DiGA verschreiben. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten der Krankenversicherungen.
Damit eine Anwendung als DiGA verordnet werden kann, muss sie zunächst im DiGA-Verzeichnis aufgenommen werden, wobei zuvor ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte durchlaufen werden muss.
Während des Prüfverfahrens werden auch der Datenschutz und die Informationssicherheit auf den Prüfstand gestellt, fordert die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) in § 4 Abs. 1 doch: "Digitale Gesundheitsanwendungen müssen die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und die Anforderungen an die Datensicherheit nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Art der verarbeiteten Daten und der damit verbundenen Schutzstufen sowie des Schutzbedarfs gewährleisten." Diese allgemein formulierte Vorgabe wird durch Anlage 1 und den darin konkret genannten Anforderungen ausgestaltet, sodass schnell deutlich wird, dass das Thema Datenschutz und Informationssicherheit bei einer DiGA essentiell ist.